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Altgeräte Rücknahme


Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umwelt-gerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

Da wir aktuell in der Umstellung sind, bitten wir Sie uns für eine gewünschte Altgeräte-Rücknahme schriftlich oder telefonisch zu kontaktieren.

 
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungs­frei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

2. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch Vertreiber

Monbeck ist gegenüber Endnutzern zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten wie folgt verpflichtet:

a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt

Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät sind wir verpflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.

Ist der Ort ein privater Haushalt, erfolgt die Rücknahme durch eine kostenlose Abholung. Hierfür kann bei der Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben werden.

Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) , gilt einschränkend:

  • Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt.
  • Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen für die kostenlose Rückgabe der nachfolgende Buchstabe b).
Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich hier: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html

b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten

Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektrogerät, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich an den Vertreiber zurückzugeben.

Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer beim Vertreiber ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe

  • von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6
  • von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, durch geeignete Rückgabe­möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer.

3. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Kleine Geräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind (gemäß § 17 (1) Nr.2 ElektroG), dürfen in handelsüblichen Mengen (max. drei Geräte je Geräteart) an den Rücknahmestellen von Interseroh abgegeben werden. Die Rückgabemöglichkeit ist nicht an den Neukauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes gebunden. Interseroh Sammelstellen in Ihrer Nähe :

https://www.interseroh.de/leistungen/recycling/elektroaltgeraete/weee-annahmestellen/

Haushaltskleingeräte, bei denen jeweils keine Abmessung größer als 50 cm ist, sowie Lampen dürfen an den Rücknahmestellen abgegeben werden, wenn Sie ein Neugerät der gleichen Geräteart (im Wesentlichen gleiche Funktionen wie das Altgerät) bei monbeck kaufen (1:1 Rücknahme). Sie sind verpflichtet, den Neukauf eines Gerätes der Rücknahmestelle entsprechend nachzuweisen. Um diesen Nachweis erbringen zu können, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Übermitteln Sie Ihren Rückgabewunsch unter Angabe der Geräteart für das abzugebende Altgerät (Toaster, Mikrowelle, etc.) zusammen mit einer Kopie der Rechnung für das erworbene Neugerät per E-Mail an Interseroh unter weee-annahmestellen@interseroh.com. Interseroh prüft anhand der von Ihnen übermittelten Daten, ob Sie zur Abgabe eines Altgerätes an einer der Interseroh-Rücknahmestellen berechtigt sind. Ist dies der Fall, stellt Interseroh Ihnen ebenfalls per E-Mail einen Beleg zur Verfügung, der mindestens folgende Informationen enthält:

  • Kaufdatum + Geräteart des Neugerätes
  • Interseroh-Vertragsnummer von monbeck
  • Interseroh-Logo
  • möglicher Rückgabezeitraum

Mit dem ausgestellten Beleg können Sie sodann Ihr Altgerät an einer der Interseroh-Rücknahmestellen in Ihrer Nähe kostenlos abgeben. Bei fehlendem Beleg ist die Rücknahmestelle nicht verpflichtet, das Altgerät anzunehmen. Eine Annahme des Altgerätes kann auch aufgrund einer Verunreinigung, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellt (vgl. § 17 Abs. 4 i.V.m. § 13 Abs. 5 ElektroG), abgelehnt werden. Interseroh Sammelstellen in Ihrer Nähe :

https://www.interseroh.de/leistungen/recycling/elektroaltgeraete/weee-annahmestellen/

Große Geräte, die mindestens an einer Kante größer als 50 cm sind und Geräte der Wärmeübertragung (z. B. Kühl- oder Gefrierschränke) werden von monbeck direkt bei Ihnen zurückgenommen, wenn Sie ein Neugerät der gleichen Geräteart (im Wesentlichen gleiche Funktionen wie das Altgerät) bei monbeck kaufen (1:1 Rücknahme). Sie sind verpflichtet, Ihren Rückgabewunsch bei monbeck mit der Bestellung eines neuen Gerätes an entsprechender Stelle im Kaufprozess anzugeben.

Die Art und Weise der Rückgabe hängt im Wesentlichen von der Größe des Artikels ab.

Wir unterscheiden hier zwischen Paket-, Stückgut ( Sperrgut)- und Speditionsware

Bei Paketlieferungen wird Ihnen ein kostenloses Retourlabel von uns per Email oder postalisch bereitgestellt, sofern Sie diesen Service im Bestellprozess gewählt haben. Sie können dann Ihr verpacktes Altgerät mit dem Retourlabel im Zuge der Anlieferung durch den Versanddienstleister an den Paketdienst übergeben. Bitte beachten Sie, dass vor der Rückgabe eine transport- und bruchsichere Verpackung zum Schutz sichergestellt sein muss.

Bei Sperrgutlieferungen werden wir die Abholung des Altgerätes mit Ihnen gemeinsam vereinbaren. Übermitteln Sie uns hierzu Ihren Rückgabewunsch unter Angabe der Geräteart für das abzuholende Altgerät und der ungefähren Abmessungen (z. B. Geschirrspüler, ca. 45 x 60 x 50 cm oder Kochfeld, ca. 88 x 50 x 49 cm etc.) zusammen mit einer Kopie der Auftragsbestätigung oder Rechnung für das erworbene Neugerät sofort nach Kaufabschluss per E-Mail an monbeck unter info@monbeck.de. monbeck prüft anhand der von Ihnen übermittelten Daten, ob Sie zur Abgabe eines Altgerätes berechtigt sind und stellt Ihnen gegenenfalls per E-Mail weitere Informationen zur Altgeräte-Rücknahme zur Verfügung.

Geräte, die entweder mehr als 31,5 kg wiegen, deren Gurtmaß im Falle der Versendung eine Länge von mindestens 3,60 m hat oder bei denen eine Seitenlänge des Geräts 2,00 m überschreitet, werden von uns per Spedition versandt.

Bei einer Lieferung von Speditionsware wird das Altgerät kostenfrei mitgenommen und entsorgt, sofern Sie diesen Service im Bestellprozess gewählt haben. Bitte beachten Sie, dass das Altgerät abgesteckt bzw. abgeklemmt an der selben Stelle bereitzustellen ist, an die das Neugerät geliefert wird (in der Regel frei Bordsteinkante).
Es muss frei zugänglich und vom Strom- und Wasseranschluss getrennt sein. Einbaugeräte müssen ausgebaut sein. Das Gerät darf keine Flüssigkeiten verlieren (Kühl- und Gefriergeräte abtauen, bei Waschmaschinen Zulaufschläuche und Flusensieb entfernen), Anbauteile wie Schläuche, Kabel etc. müssen transportsicher angebracht sein. Zerstörungsfrei entnehmbare Batterien, Akkus und Lampen müssen dem Altgerät entnommen sein.

Eine Mitnahme des Altgerätes kann aufgrund einer Verunreinigung, die eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellt (vgl. § 17 Abs. 4 i.V.m. § 13 Abs. 5 ElektroG), abgelehnt werden. Soweit eine Abholung an einem gemeinsam vereinbarten Termin durch Ihr Versäumnis nicht möglich ist, wird monbeck keinen weiteren Termin zur Abholung anbieten.

Besitzer von Altgeräten können diese auch im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.

Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

Eine Bitte der Umwelt zuliebe:
Ihr Altgerät ist noch nicht defekt oder kann repariert werden? In diesem Fall bitten wir Sie, über die Möglichkeit zur Wiederverwendung des Gerätes, z.B. in Form einer Spende an eine wohltätige Organisation, nachzudenken.
Die Umwelt und monbeck sagen Dankeschön.

4. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

5. Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungsnummer
Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, Nordostpark 72 in 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter der folgenden Registrierungsnummer (WEEE-Reg.-Nr. DE) registriert:

DE24013877